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§§ 36, 37, 38 Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen (je 180 Minuten) und einer praktischen Prüfung (6 Zeitstunden).
Eine mündliche Prüfung findet in den Fächern der schriftlichen Prüfung nicht statt, wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfungsarbeit übereinstimmen.
Eine mündliche Prüfung findet in den Fächern der schrftlichen Prüfungsarbeit statt, wenn
- die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfungsarbeit um mindestens zwei Notenstufen vonaneinander abweichen.
- die Vornote "mangelhaft" und die schriftliche Prüfungsarbeit "ausreichend" ist.
Die Schülerin oder der Schüler können sich zusätzlich zu einer freiwilligen mündlichen Prüfung in den Fächern melden, die mit der Vornote "mangelhalft" bewertet wurden und nicht Gegenstand der Berufsabschlussprüfung sind. |