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Berichtsheft
Während des Praktikums muss ein Berichtsheft geführt werden. Aus den Berichten muss hervorgehen, dass das Praktikum den Richtlinien entsprechend durchgeführt wurde. Ohne diese Unterlagen kann ein Praktikum nicht anerkannt werden!
Kurzanleitung für das Führen des Berichtsheftes
Für das Berichtsheft soll ein Schnellhefter angelegt werden. Auf dem Deckblatt ist der Besitzer des Berichtsheftes und die Firma, bei der das Praktikum durchgeführt wurde zu nennen. Sollte die Firma während des Praktikums gewechselt werden, ist ein neues Heft anzulegen. Für jeden Tag sollen in Kurzform stichwortartig die Tätigkeiten des Tages und deren Dauer niedergeschrieben werden. Nach 14 Tagen ist ein ausführlicher Bericht fällig. Dieser sollte mindestens eine DIN A4 Seite in normaler Schriftgröße als Text sein. Zusätzlich kann er durch Skizzen und Bilder ergänzt werden. Dieser Bericht soll eine Tätigkeit, ein Gerät oder ein spezielles Werkzeug beschreiben. Das Berichtsheft ist der Firma vorzulegen, die die Kenntnisnahme bescheinigt. Dieser Bericht ist am Ende des Praktikums, zusammen mit der unterschriebenen Praktikumsbescheinigung, abzugeben.
Viel Spaß im Praktikum!
Jürgen Rath |